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   OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19   

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OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19 (https://dejure.org/2019,54391)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.05.2019 - 2 Ws 115/19 (https://dejure.org/2019,54391)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Mai 2019 - 2 Ws 115/19 (https://dejure.org/2019,54391)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Die Erledigung der Maßregel hängt daher nicht von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose ab (BT-Drucksache 18/7244, S. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juni 2017, III-3 Ws 234/17; Beschluss vom 11. Juli 2017, III-3 Ws 270/17; juris), wobei die Gefahr des Eintritts rein wirtschaftlicher Schäden die Unterbringung über diese Grenze hinaus nicht mehr rechtfertigen kann (KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017, 5 Ws 17/17; juris).

    Der Frage der Erledigung der Maßregel nach einer Vollzugsdauer von mehr als sechs Jahren gebührt gegenüber der Frage der Aussetzung zur Bewährung der Vorrang (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juli 2017, III -3 Ws 270/17; juris; KG Berlin, a.a.O.; ähnlich im Sinne eines "abgestuften Nebeneinander": OLG Celle Beschluss vom 03. Mai 2017, 2 Ws 86/17; juris).

    Gegenüber der Prüfung der Erledigung kommt nach einer Vollzugsdauer von mehr als sechs Jahren eine Aussetzung zur Bewährung demnach nur noch in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich dann, wenn an sich eine (negative) Fortdauerprognose nach § 67 d Abs. 6 S. 2 StGB zwar gestellt werden kann, die Rückfallgefahr aber durch den Bewährungsdruck sowie die Maßnahmen der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht und damit verbindbaren weiteren Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe auf ein vertretbares Maß herabgesetzt werden können (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juli 2017, III-3 Ws 270/17; juris; OLG Celle a.a.O.).

    Eine solche ist möglich, wenn zwar eine negative Fortdauerprognose nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB gestellt wird - bei unveränderter Sachlage wäre auch eine negative Fortdauerprognose nach § 67d Abs. 6 Satz 3 in Verbindung mit § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB nicht fernliegend - die Rückfallgefahr aber durch den Bewährungsdruck sowie die Maßnahmen der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht und die damit verbundenen weiteren Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe auf ein vertretbares Maß herabgesetzt werden kann (OLG Hamm Beschluss vom 11. Juli 2017 - III- 3 Ws 270/17, juris; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris).

  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Die Erledigung der Maßregel hängt daher nicht von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose ab (BT-Drucksache 18/7244, S. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juni 2017, III-3 Ws 234/17; Beschluss vom 11. Juli 2017, III-3 Ws 270/17; juris), wobei die Gefahr des Eintritts rein wirtschaftlicher Schäden die Unterbringung über diese Grenze hinaus nicht mehr rechtfertigen kann (KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017, 5 Ws 17/17; juris).

    Diese im Verhältnis zur Erstanordnung vorausgesetzten höheren Anforderungen (schwerer wirtschaftlicher Schaden im Sinne von § 63 Satz 1 StGB reicht insoweit nicht mehr, vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris) sind bei dem Untergebrachten aus den oben genannten Gründen erfüllt.

    Eine solche ist möglich, wenn zwar eine negative Fortdauerprognose nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB gestellt wird - bei unveränderter Sachlage wäre auch eine negative Fortdauerprognose nach § 67d Abs. 6 Satz 3 in Verbindung mit § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB nicht fernliegend - die Rückfallgefahr aber durch den Bewährungsdruck sowie die Maßnahmen der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht und die damit verbundenen weiteren Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe auf ein vertretbares Maß herabgesetzt werden kann (OLG Hamm Beschluss vom 11. Juli 2017 - III- 3 Ws 270/17, juris; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris).

  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17

    Maßregel; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Grundsätzlich können auch im Rahmen der Führungsaufsicht zu treffende Anordnungen geeignet sein, ein Setting herzustellen, unter dem nicht mit weiteren erheblichen Straftaten im Sinne des § 67d Abs. 6 S. 2 StGB zu rechnen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017, III-3 Ws 288/17; juris).

    Grundsätzlich können im Rahmen der Führungsaufsicht zu treffende Anordnungen geeignet sein, ein Setting herzustellen, unter dem nicht mit weiteren erheblichen Straftaten im Sinne des § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB zu rechnen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris).

    Nach dem hieraus abzuleitenden Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen, das neben der nach § 67d Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 StGB normierten "Regelungsverhältnismäßigkeit" Geltung findet (OLG Hamm, Beschluss vom16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris), ist die Maßregel nur solange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 - und Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, jeweils juris).

  • OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17

    Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Hierfür müsste mit Sicherheit festgestellt werden, dass der bei der Anlasstat bestehende Defektzustand und/oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen sind (Schönke/Schröder-Kinzek, StGB, 29. Aufl. § 67d Rdnr. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 -, juris).

    Seite 26 September 2010 (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 -, juris; NStZ 1992, 456).

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Nach dem hieraus abzuleitenden Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen, das neben der nach § 67d Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 StGB normierten "Regelungsverhältnismäßigkeit" Geltung findet (OLG Hamm, Beschluss vom16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris), ist die Maßregel nur solange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 - und Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Nach dem hieraus abzuleitenden Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen, das neben der nach § 67d Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 StGB normierten "Regelungsverhältnismäßigkeit" Geltung findet (OLG Hamm, Beschluss vom16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris), ist die Maßregel nur solange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 - und Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 03.11.2016 - 2 BvR 2921/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Art und Grad der Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten sind unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls ebenso einzustellen wie das frühere Verhalten des Untergebrachten, von ihm begangene Taten und die seit Anordnung der Maßregel eingetretenen, für die künftige Entwicklung bestimmenden Umstände (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14 -, juris; siehe auch OLG Hamm, a.a.O.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 118-IV-18

    Rechtswidrige Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Auf die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18 - den Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 17. September 2018 sowie den Senatsbeschluss vom 14. November 2018 aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92

    Maßregelvollzug; Frist; Prüfungsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Seite 26 September 2010 (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 -, juris; NStZ 1992, 456).
  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Erforderlich ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, das heißt, es muss konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten geben (KG Berlin, a.a.O., vgl. auch Beschluss vom 05.10.2016, 5 Ws 116/16; juris).
  • OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17

    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel nur bei konkreten Anhaltspunkten für

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    Mit seiner am 16. Juni 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schriftsatz vom 8. November 2019 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den die Fortdauer seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Mai 2019 (2 Ws 115/19).
  • KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19

    Fortdauer einer Unterbringung in Psychiatrie nach fast 30 Jahren

    Sie kommt dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass sich die für die Prognose maßgebenden Umstände ändern (vgl. Senat, Beschluss vom 3. September 2019 - 2 Ws 115/19 - mwN).
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